Statuten
Vereins Statuten vom 2. Februar 2004
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „PEACE PLEASE – Friedenswerkstatt“ besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in Zürich-Oerlikon.
2. Zweck
Der Verein schafft Raum (in Form von Veranstaltungen), in dem sich Menschen jeden Alters mit der Welt, dem Thema Frieden und sich selber auseinander setzen und sich ihre Erkenntnisse gegenseitig auf kreative Weise mitteilen (Vorträge, Musik, Theater…).
3. Mittel
Die Mitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag.
Durch Spenden und Sponsorenbeträgen werden die Veranstaltungen finanziert.
4. Organisation
4.1 Vorstand
Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Seine Aufgabe ist es, die laufenden Geschäfte zu führen und den Verein nach aussen zu vertreten.
4.2 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In der Regel findet sie einmal jährlich statt. Alle Mitglieder werden mindestens zwei Wochen im Voraus vom Vorstand schriftlich dazu eingeladen. Ebenfalls wird die Generalversammlung einberufen, wenn sie von mindestens einem Viertel der Aktivmitgliedern verlangt wird.
Die Aufgaben der Generalversammlung sind die Bestätigung der Jahresabrechnung und des Jahresberichts, die Wahl des Vorstandes, das Bestimmen über das weitere Vorgehen und die allfällige Auflösung des Vereins. Es wird jeweils mit einem einfachen Mehr der anwesenden Mitgliedern abgestimmt.
4.3 OK’s
Die einzelnen Aktivitäten werden von OKs durchgeführt, die sich je nach Veranstaltung neu zusammensetzen. Nach dem Treffen von klaren, finanziellen und inhaltlichen Abmachungen mit dem Vorstand und im Rahmen des von der GV allfällig bestimmten Vorgehens, arbeiten die OKs selbstständig.
Die Mitglieder der OKs erhalten im Jahr ihrer Aktivität automatisch die selben Rechte wie ein Vereinsmitglied (1.4).
4.4 Vereinsmitglieder
Mitglied kann jede juristische Person sein. Sie bezahlt jährlich den Mitgliederbeitrag von 50 Fr (Jugendliche 20 Fr)und hat das Recht an der Generalversammlung mitzubestimmen.
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied schriftlich gekündigt werden. In begründeten Fällen darf der Vorstand ein Mitglied ausschliessen.
Automatisch erlischt die Mitgliedschaft nach zweimaligem nicht Bezahlen des Mitgliederbeitrages oder „Nicht-meldens“ während zwei Jahren.
5. Statutenänderung
Die Statuten können an der Generalversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitgliedern geändert werden.
6. Haftungsausschluss
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
7. Inkrafttreten
Die Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 2. Februar 2004 angenommen worden und in Kraft getreten. Statutenänderung am 23. Januar 2005
